Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Kompaktdesign Gruppe oHG, Lohstraße 5, 25421 Pinneberg (nachfolgend Kompaktdesign genannt) die über die Website unter https://shop.kompaktdesign.com (nachfolgend Onlineshop genannt) oder auf andere Weise bestellt werden.

1.2 Alle Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht, abweichende AGB des Auftraggebers haben keine Wirksamkeit. Abweichende Regelungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

1.3 Angebote sind stets freibleibend. Insbesondere die Angebote im Onlineshop, in Printmedien und in Anzeigen erfolgen zur Information und stellen kein verbindliches Angebot dar. Durch die Bestellung über unsere Website oder per E-Mail geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu den von uns aufgeführten und diesen AGB genannten Konditionen ab.

1.4 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme durch Kompaktdesign oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

2 Preise, Zahlung und Fälligkeit

2.1 Von Kompaktdesign angegebene Preise verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben, als Netto-Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und in Euro (€). Abweichend hiervon werden die Preise im Onlineshop als Brutto-Preise (Endpreise) angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2 Mit Erscheinen einer neuen Preisliste, neuer Preise im Onlineshop oder neuen AGB verlieren frühere Preise ihre Gültigkeit.

2.3 Anfahrtszeit, Arbeiten auf Stundenbasis und Zusatzarbeiten werden mit 75,00 Euro Netto pro Stunde, aufgerundet auf eine volle Viertelstunde, berechnet.

2.4 Der Gesamtbetrag für Lieferungen und Leistungen ist nach Vertragsabschluss fällig. Für gestalterische Leistungen ab einem Auftragswert von Netto 1.000,00€ sind 50% des Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss und der Restbetrag nach der Fertigstellung fällig.

2.5 Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden.

2.6 Zahlungen an Kompaktdesign können grundsätzlich per Überweisung auf das Bankkonto vorgenommen werden. Bei Bestellungen über den Onlineshop sind zudem die dort angegebenen Zahlungsarten möglich.

2.7 Gegen die Forderungen von Kompaktdesign kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

2.8 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Kompaktdesign seine Leistungen und Lieferungen sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort.

2.9 Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, kann

Kompaktdesign das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

2.10 Bei Zahlungsverzug kann Kompaktdesign Verzugszinsen gem. §288 Abs. 2 BGB verlangen. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer i.S.d. §14 BGB kann Kompaktdesign zudem die Verzugspauschale gem. §288 Abs. 5 BGB geltend machen.

3 Mitwirkungspflichten und Haftung

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Auftrags nötig sind, umgehend zur Verfügung zu stellen.

3.2 Inhalte (Texte, Bilder, Druckvorlagen, etc.) müssen als kopierbare Inhalte in gängigen Formaten geliefert werden. Die Formate werden, sofern sie nicht bereits im Angebot vorgegeben sind, mit Kompaktdesign abgestimmt.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet das von ihm zur Verfügung gestellte Material, insbesondere Bilder und Texte, sowie verwendete Namen und Bezeichnungen auf bestehende Urheber- und Markenrechte zu prüfen und versichert, dass er die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte am gelieferten Material besitzt, dass diese gegen keine gesetzlichen Bestimmungen und anderen Rechte verstossen.

3.4 Etwaige Ansprüche aus Rechtsverletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Namen, Bezeichnungen, Bildmaterial und Textinhalte trägt allein der Auftraggeber. Kompaktdesign ist nicht verpflichtet Inhalte auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

4 Auftragsablauf und Abnahme von Entwürfen und gestalterischen Leistungen

4.1 Der Auftraggeber erhält von Kompaktdesign einen Musterentwurf. Der Auftraggeber hat das Recht nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs

Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder ein Zweitmuster zu fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des dadurch entstehenden Zusatzaufwands auf Stundenbasis.

4.2 Die Abnahme hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Falls eine Abnahme nach 10 Werktagen nicht erfolgt ist, gilt der Entwurf als angenommen.

4.3 Produktionsdateien, die durch den Auftraggeber geliefert werden, müssen den im Angebot oder Auftrag angegebenen Dateiformaten und Spezifikationen entsprechen. Bei Abweichender Lieferung gewährleistet Kompaktdesign keine mangelfreie Leistung. Das gilt ebenfalls, wenn Datenfehler oder Datenübertragungsfehler vorliegen, die von Kompaktdesign nicht zu verteten sind.

4.4 Kompaktdesign ist nur zur Prüfung von Druck- oder Produktionsdaten verpflichtet, wenn die Prüfung als Zusatzleistung vereinbart wurde.

5 Urheberrechte und Nutzungsrechte für Entwürfe und gestalterische Leistungen

5.1 Jede Beauftragung für Entwürfe, Layouts und gestalterische Leistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Sie dürfen weder im Original noch bei Reproduktionen geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

5.2 Kompaktdesign überträgt dem Auftraggeber das für den jeweiligen Zweck erforderliche Nutzungrecht. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht übertragen.

5.3 Das Nutzungsrecht geht erst nach der vollständigen Bezahlung an den Auftraggeber über.

5.4 Kompaktdesign hat das Recht im Auftrag und allen Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden.

5.5 Für die Verarbeitetung von Werken Dritter erwirbt Kompaktdesign die für den Zweck erforderlichen Lizenzrechte für den Auftraggeber. Die Urheber haben das Recht im Auftrag und allen Vervielfältigungen in festgelegter Form als Urheber genannt zu werden.

6 Leistungszeit, Lieferung und Versand

6.1 Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten Montag bis Freitag, sofern diese nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.

6.2 Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen beginnen frühestens an dem der Auftragserteilung folgenden Werktag, bei ausstehender Zahlung an dem des Zahlungseingangs folgenden Werktag. Voraussetzung hierfür ist das vorherige Nachkommen der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber.

6.3 Kompaktdesign ist frei in der Wahl des Transportunternehmens.

6.4 Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Wird durch den Auftraggeber eine nachträgliche Änderung der Lieferadresse gewünscht, wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro Netto, zzgl. möglicher Mehrkosten für die Lieferung durch die abweichende Anschrift berechnet, sofern eine Änderung zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe noch möglich ist.

6.5 Bei Lieferverzögerungen, die durch Kompaktdesign zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Zur Ablehnung der Lieferung berechtigt eine einfache Lieferverzögerung nicht.

6.6 Kompaktdesign ist zu Teillieferungen berechtigt.

6.7 Bei Annahmeverzug durch den Auftraggeber hat Kompaktdesign das Recht, Ersatz für entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware durch Zufall trägt ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs der Auftraggeber alleine.

6.8 Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. §14 BGB, hat er Kompaktdesign oder den Frachtführenden den Verlust oder Beschädigung der Lieferung anzuzeigen. Dies hat bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen spätestens bei Ablieferung zu geschehen, bei verdeckten Mängeln binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Im Übrigen gilt §438 HGB.

6.9 Wenn Kompaktdesign aufgrund von Nichtverfügbarkeit eines Produkts oder der Materialien die bestellte Ware nicht oder nicht rechtzeitig liefern kann, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und der voraussichtlich neue Liefertermin mitgeteilt. Kompaktdesign kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Lieferant von Kompaktdesign ohne das Verschulden von Kompaktdesign die Produkte oder Materialien nicht rechtzeitig liefert, obwohl ein Lieferauftrag darüber bestand. Im Falle des Zurücktritts wird dem Auftraggeber die Zahlung unverzüglich erstattet.

7 Mängel, Gewährleistung und Schadenersatz

7.1 Bei der Fertigung von Produkten können geringfügige Farbabweichungen von Produkt zu Produkt und 1-2% Abweichung vom Endformat entstehen. Diese Abweichungen sind nicht zu beanstanden. Das gleiche gilt bei Farb- und Format-Abweichungen von der Datei, bzw. Druckvorlage zum Produkt.

7.2 Bei gelieferter Ware oder Leistung übernimmt Kompaktdesign keine Haftung für Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, soweit Kompaktdesign das nicht zu vertreten hat. Für normale Abnutzung haftet Kompaktdesign ebenfalls nicht.

7.3 Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. §14 BGB, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr nach der Ablieferung der Ware oder Leistung.

7.4 Darüber hinaus stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu.

7.5 Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. §14 BGB, wird Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Waren und immaterielle Wirtschaftsgüter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kompaktdesign.

9 Eigenwerbung

9.1 Der Auftraggeber gestattet Kompaktdesign erstellte Grafiken und Produktabbildungen nach eigenem Ermessen als Referenz auszustellen.

10 Datennutzung und Datenschutz

10.1 Kompaktdesign erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO.

10.2 Der Auftraggeber willigt ein, dass Kompaktdesign Bonitätsauskünfte zur Bestimmung des Haftungsrisikos nach eigenem Ermessen bei einem beliebigen Vertragspartner einholt und seine Daten zu diesem Zweck übermittelt.

10.3 Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. §14 BGB, sind der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Pinneberg.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Kompaktdesign nicht verpflichtet und nicht bereit.

11.4 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: 08/2023